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Übertritt aus der 4. Jahrgangsstufe

  • SchülerInnen, die im Übertrittszeugnis der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser erreicht haben, können ohne weiteres Aufnahmeverfahren in die 5. Klasse der Realschule übertreten.
  • Ein Übertrittszeugnis wird allen Schülern der 4. Jahrgangsstufe ausgestellt.
  • SchülerInnen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, aber dennoch an eine Realschule übertreten wollen, müssen mit Erfolg an einem dreitägigen

Probeunterricht (16., 17. und 19. Mai 2023)

in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. (Im Rahmen des Probeunterrichts besteht Testpflicht auf Corona - Selbsttests stehen an der Schule zur Verfügung.) Melden Sie bitte Ihr Kind vom 8. - 12. Mai 2023 mit dem Übertrittszeugnis zum Probeunterricht an.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in den Fächern D und M mindestens die Noten 3 und 4 oder 4 und 3 erreicht werden.

  • Besteht bei einer Schülerin / einem Schüler mit dem Notendurchschnitt schlechter als 2,66 trotz nicht bestandenen Probeunterrichts der Wunsch, an die sechsstufige Realschule überzutreten, entscheiden die Erziehungsberechtigten über den Übertritt, wenn im Probeunterricht die Ergebnisse 4/4 in D/M erzielt werden.

 

 

Auf unserem Flyer finden Sie alle wichtigen Informationen zum Übertritt.

 


Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um den Übertritt von der Grundschule an weiterführende Schulen:

Übertritt (ext. Link)

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